In Spanien gibt es wie in Deutschland Bebauungs- und Flächennutzungspläne.
Bauanträge sind bei der Gemeinde zu stellen, in der das Grundstück liegt. Die Bauanträge müssen als Anlagen genaue Pläne enthalten und von einem Architekten, der Mitglied der zuständigen Architektenkammer ist, abgezeichnet sein. Eine Baugenehmigung wird nur erteilt, wenn das Grundstück als Bauland bezeichnet ist, das heißt voll erschlossen ist oder die Erschließung mit der Baumaßnahme vorgenommen wird.

Vor Kauf eines Grundstücks mit der Absicht, darauf später zu bauen, sollte unbedingt bei der Gemeinde der Bebauungsplan eingesehen werden. Außerdem sollten weitere Erkundigungen über die Bebaubarkeit des Grundstückes eingeholt werden, um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben!

Wichtig: In Spanien benötigen auch kleinere Bauarbeiten eine Baugenehmigung!

Wenn ein Bau ordnungsgemäß beendet ist, wird auf Antrag eine Bescheinigung von der Architektenkammer ausgestellt. Diese Neubauerklärung ist beim Grundbuchamt einzureichen. Erst dann wird eine Bewohnbarkeitsbescheinigung (cédula de habitabilidad) erteilt. Diese ist wiederum notwendig, um Verträge mit Versorgungsunternehmen abschließen zu können.

 

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