Die Steuernummer (NIE) in Spanien
Unabhängig davon, ob Sie in Spanien eine Immobilie kaufen, einen festen Wohnsitz begründen, oder einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen wollen, benötigen Sie immer eine Steuernummer in Spanien.
Es gibt drei verschiedene Begriffe für die Steuernummer in Spanien: NIE, NIF, CIF
NIE - Número de Identificación de Extranjeros
Hierbei handelt es sich um die "Identifizierungsnummer für Ausländer" bzw. die Steuernummer für Ausländer. Sie ist anzugeben bei allen Steuerzahlungen und ist bei der Ausländerbehörde der zuständigen Polizeibehörde unter Vorlage des Personalausweises / Reisepasses mittels eines Formulars zu beantragen. Sofern später die "Residencia" beantragt wird, ändert sich diese Ausländernummer nicht, sondern wird übernommen.
Die Steuernummer ist beim Immobilienerwerb unerläßlich zur Zahlung der entsprechenden Steuern und die definitive Eintragung in das Grundbuch kann erst nach Zahlung aller Steuern erfolgen. Zu beachten ist, daß die Steuern innerhalb von 30 Tagen nach Zeichnung der notariellen Kaufurkunde zu zahlen sind. Bei Verspätung erfolgt ein Versäumniszuschlag von 20%.
In der Regel dauert die Erteilung der Steuernummer mindestens 4 Wochen ab Einreichung der Unterlagen. Kaufen Sie also eine Immobilie und beantragen die NIE erst nach Zeichnung der Kaufurkunde, so können Sie den Versäumniszuschlag selten vermeiden.
Seit Dezember 2006 sind Urkunden zur Übertragung von Spanien-Immobilen fehlerhaft und damit nicht eintragungsfähig, wenn nicht sämtliche Beteiligten (also Käufer und Verkäufer) im Besitz einer NIE sind und diese nicht in der Urkunde angegeben wird. In diesen Fällen ist eine Berichtigungsurkunde zu zeichnen, in der die fehlende spanische Steuernummer nachgewiesen wird.
Beantragen Sie deshalb frühzeitig eine Steuernummer. Wir übernehmen diese Aufgabe gerne für Sie. Sie bekommen alle notwendigen Unterlagen mit Erläuterungen per Mail zugesandt, unterzeichnen diese und senden sie uns per Post zu. Nach Erteilung der NIE senden wir Ihnen diese vorab per Mail und anschließend per Post zu. Allein die Beantragung der NIE löst keine Steuerpflicht oder die Vermutung einer Steuerpflicht aus. Sie dient lediglich der Identifizierung und hat eine unbefristete Gültigkeit.
Ein entsprechendes Formular zur Beantragung der spanischen Steuernummer finden Sie hier.
NIF - Número de Identificación Fiscal
Dies ist die Steuernummer für Personen mit spanischer Nationalität. Sie stimmt mit der Personalausweisnummer überein und dient den gleichen steuerlichen Zwecken wie die NIE.
CIF - Código de Identificación Fiscal
CIF ist die Steuernummer für juristische Personen, also für Gesellschaften wie z.B. die spanische SL. |